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Demokratie Gemeinde

Die folgende Grafik veranschaulicht die „demokratische“ Leitungsstruktur der Dresdner reformierten Gemeinde mit „Parlament“ und „Exekutive“:

Gemeindemitglieder

Zur Gemeinde gehören z.Zt. etwa 600 evangelisch-reformierte Christen aus dem ostsächsischen Raum zwischen Freiberg, Meißen, Bautzen und Zittau. Weitere Gemeindeglieder wohnen über ganz Deutschland verstreut.

Gemeindehäupter

Sie bilden das gesetzgebende Organ, sozusagen das Parlament der Gemeinde. Zum Gemeindehaupt berufen werden Gemeindeglieder, die sich im Gemeindeleben engagieren, zur Zeit sind es etwa 90.Die Gemeindehäupter entscheiden z.B. über Wahl bzw. Entlassung des Pfarrers, über die Festsetzung seines Gehalts bzw. Ruhegeldes, über die Wahl der Vorsteher, Diakone und Rechnungsprüfer und über eventuelle Veränderungen von Verfassung und Satzung. Rechnungslegungen und Haushaltpläne bedürfen ebenfalls ihrer Zustimmung. Die Gemeindehäupter versammeln sich regulär 2 x jährlich und aus besonderen Anlässen.

Konsistorium

Es ist das ausführende Organ, sozusagen die Exekutive der Gemeinde, bestehend aus dem Pfarrer (Vorsitz) und 9 ehrenamtlich tätigen Presbytern (Vorstehern) aus den Reihen der Gemeindehäupter. Pfarrer und Presbyter werden durch die Gemeindehäupter gewählt. Die Amtszeit der Vorsteher beträgt jeweils 3 Jahre. Eine Wiederwahl ist 2x möglich.
Ämter: Schriftführer, Schatzmeister, Kirchwart - jeweils mit einem Stellvertreter. Beauftragte für weitere Angelegenheiten, wie z.B. für Diakonat, Finanzkommission, Bauangelegenheiten u.a.
Das Konsistorium tagt in der Regel 1 x monatlich.