Alle rechtlichen Verhältnisse und Bestimmungen der Gemeinde sind in einer Satzung (letzte Veränderung 2008) verankert. Den Rahmen für diese innergemeindlichen Ordnungen bildet die „Verfassung der Evangelisch-reformierten Gemeinden im Lande Sachsen“, die 1931 durch alle reformierten Gemeinden Sachsens in Kraft gesetzt wurde und in Dresden heute noch gilt.
Die Regelungen betreffen im Einzelnen die Leitungsstruktur, die Ordnungen der Gottesdienste einschließlich der Sakramentsfeiern, die Führung der Kirchenbücher, das Amt der Diakonie und die Aufgaben der Vorsteher und der Rechnungsprüfer.
Satzung und Verfassung sind verbindlich. Entstanden in demokratischer Gesetzgebung dürfen Änderungen auch nur auf demokratischer Grundlage, d.h. unter Einbeziehung der Gemeindehäupter, beschlossen werden.